Die Gemeinde Ammerbuch informiert: Änderung der Landesbauordnung (LBO)
Am 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz ergeben sich wesentliche Änderungen in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO).
Antragseinreichung (§ 53 LBO):
Anträge und Bauvorlagen müssen zukünftig direkt beim Landratsamt Tübingen (untere Baurechtsbehörde) und können nicht mehr über die Gemeinde Ammerbuch eingereicht werden.
Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen (kurz: AAB-Antrag) müssen ausdrücklich vom Bauherren beantragt werden. Die Bebauungspläne finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ammerbuch im öffentlichen Ordner (www.ammerbuch.de/rathaus-service/oeffentlicher-ordner).
Beschränkung bei der Nachbarbeteiligung (§ 55 LBO):
Durch das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren wird unter anderem die Nachbarbeteiligung neu geregelt. Bislang wurden im Kenntnisgabeverfahren, im Bauvorbescheidsverfahren wie auch im vollumfänglichen und vereinfachten Baugenehmigungsverfahren alle Eigentümer mit einer gemeinsamen Grundstücksgrenze (Angrenzer) von der Gemeinde benachrichtigt. Dies ändert sich nun folgendermaßen:
Angrenzer werden nur noch benachrichtigt, wenn für die Baugenehmigung eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften erforderlich ist. Die Beteiligung wird dadurch auf die Fälle begrenzt, in denen die Angrenzer tatsächlich unmittelbar in ihren nachbarrechtlichen Belangen betroffen sind.
Eine Nachbarbeteiligung bei Bauvorhaben, welche den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und bei denen keine nachbarrechtlichen Belange berührt sind, wird künftig nicht mehr durchgeführt.
Zudem muss die Baurechtsbehörde auch allen nicht beteiligten Angrenzerinnen und Angrenzern, die in ihren Belangen berührt sein können, ihre Entscheidung bekannt geben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Beteiligten rechtzeitig über ein Vorhaben informiert werden.
Gemeinde Ammerbuch – Bauamt