Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeidne Ammerbuch
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Banner
Sommer2
Sommer3
Sommer4
Sommer5

Erddeponie in Altingen

In Altingen betreibt die Firma Fischer Weilheim eine Deponie für mineralische Abfälle der Klasse DK 0 (unter anderem z.B. Bauschutt und Bodenaushub DepV DK0 zur Beseitigung).

Die Firma Fischer gestattet den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ammerbuch die Anlieferung von mineralischen Abfällen wie z.B. Bauschutt und Bodenaushub, wenn die Kriterien der Deponieklasse DK0 nach DepV erfüllt sind.

Des Weiteren kann unbelasteter Bodenaushub nach VwV Baden-Württemberg der Klasse Z0/Z0* zur Verwertung im Zuge der Deponiebaumaßnahmen übernommen werden, wenn die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Pro Bauvorhaben gibt es eine Beschränkung von 1.000 t. Die Anlieferung des Materials kann erst nach Prüfung, Freigabe und Terminvergabe durch die Firma Fischer Weilheim erfolgen.

Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) und Bauschutt (AVV 17 01 07) der Klasse DK 0 zur Beseitigung von Ammerbucher Bauvorhaben (private Bauherren) zur Beseitigung

Die Gebühren (netto) für die Anlieferung betragen seit dem 01.02.2021:

  • Bodenaushub DepV DK 0: 29,50 Euro/Tonne
  • Bauschutt DepV DK 0: 29,50 Euro/Tonne

Für die Annahme von Materialien ist folgendes Vorgehen zu beachten:

Voraussetzung für die Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) und Bauschutt (AVV 17 01 07) der Klasse DK 0 zur Beseitigung:

  • Beprobung des zur Anlieferung vorgesehenen Abfalls durch ein im Bereich Altlasten tätiges Ingenieurbüro und dessen nach LAGA PN98 und DepV fachkundigen Probenehmers am Gesamthaufwerk des Materials.
  • Vorlage eines Probenahmeprotokolls nach LAGA PN98.
  • Vorlage einer chemischen Deklarationsanalytik gemäß DepV, Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 5 zuzüglich dem Parameter LHKW Je 500 Tonnen Materialmenge von einer nach DepV akkreditierten Untersuchungsstelle.
  • Vorlage einer durch den Abfallerzeuger unterzeichneten grundlegenden Charakterisierung gemäß § 8 DepV.
  • Befreiung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen von der Überlassungspflicht nach §17 KrWG

Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) der Klasse VwV Z0 und VwV Z0* von Ammerbucher Bauvorhaben (private Bauherren) zur Verwertung im Deponiebau

Die Fa. Fischer gestattet den Bürgerninnen und Bürgern der Gemeinde Ammerbuch grundsätzlich auch die Anlieferung von Bodenaushub der Klasse VwV Z0 und VwV Z0*. Da dieses Material jedoch gemäß des Deponie-Planfeststellungsbeschlusses vom 12.12.2011 lediglich zur Deponieertüchtigung im Bereich der Deponiesohle verwertet werden darf, kann die Annahme nicht zu jeder Zeit garantiert werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Fa. Fischer rechtzeitig ab, ob eine Annahme möglich ist.

Die Gebühren (netto) für die Anlieferung betragen seit dem 01.02.2021:

  • Bodenaushub VwV Z0 / Z0*: 9,50 Euro/Tonne

Für die Annahme von Materialien ist folgendes Vorgehen zu beachten:

Voraussetzung für die Annahme von Bodenaushub (AVV 17 05 04) der Klasse VwV Z0 und VwV Z0* zur Verwertung im Deponiebau:

  • Beprobung des zur Anlieferung vorgesehenen Bodenaushubs durch ein im Bereich Altlasten tätiges Ingenieurbüro und dessen nach LAGA PN98 fachkundigen Probenehmer.
  • Vorlage eines Probenahmeprotokolls in Anlehnung an LAGA PN98 mit Beschreibung der Materialqualität (Gutachten).
  • Vorlage einer chemischen Deklarationsanalytik gemäß Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV BW) mit dem Parameterumfang der Tabelle 6 1 im Feststoff und Eluat.
  • Bei dem Material muss es sich um einen Bodenaushub, frei von artfremdem Bestandteilen, handeln, welcher die chemischen und geotechnischen Anforderungen für den Deponiebau erfüllt.
  • Mutterboden ist gemäß der VwV BW ausgeschlossen.

Ingenieurbüros für die Probenahme und Gutachtenerstellung sind beispielsweise: Ingenieur- und Hydrogeologisches Büro GmbH in Tübingen, HPC AG in Rottenburg, Berghof Analytik + Umweltengineering GmbH in Tübingen oder andere, dafür qualifizierte Ingenieurbüros.