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Städtebauliche Entwicklung und Sanierungsgebiete in Ammerbuch

Grundlage für eine Antragstellung im Landessanierungsprogramm ist die Erstellung eines umfassenden „Gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes“ (GEK) unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, in dem unter anderem Bevölkerungsentwicklung, Einzelhandelsstruktur und wohnungsnahe Grundversorgung sowie Bestand und Bedarf an lokalem Wohnraum analysiert werden.

Das GEK für Ammerbuch wurde 2015 erstellt. Die Bürgerbeteiligung erfolgte durch eine Bürgerbefragung mit Fragebögen. Da sich das GEK auf gesamt Ammerbuch bezieht, lassen sich aus dem Ergebnis unabhängig von aktuellen und künftigen Sanierungsgebieten Informationen für die Gesamtgemeine ableiten. Die Zusammenfassung des GEK inkl. der Ergebnisse aus der Bürgerbefragung finden Sie hier.

Gesamtörtliches Entwicklungskonzept GEK (PDF-Dokument, 5,43 MB, 12.02.2018) (5 MB)

Aktuelles Sanierungsgebiet "Ortsmitte Breitenholz"

Die Gemeinde Ammerbuch freut sich sehr darüber,  auch künftig Fördermöglichkeiten zur städtebaulichen und strukturellen Aufwertung der Ammerbucher Teilorte nutzen zu können.

Das aktuelle Sanierungsgebiet ist die „Ortsmitte Breitenholz“ in Ammerbuch-Breitenholz. Im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme LZP (Lebendige Zentren) sowie des Bund-Länder-Programms für kleinere Städte und Gemeinden (LRP) steht derzeit  ein Förderrahmen von insgesamt 1.166.667 Euro für kommunale und private Vorhaben zur Verfügung. Die bewilligten Finanzhilfen in Höhe von 700.000 Euro werden von Bund und Land getragen; die übrigen Mittel werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Bewilligungszeitraum läuft zunächst vom 01.01.2017 bis zum 30.04.2026.

Die Städtebauliche Sanierung wird im sogenannten „umfassenden Verfahren“ durchgeführt. Für die Eigentümer*innen eines Gebäudes oder Grundstücks im Sanierungsgebiet bedeuten dies und der Beginn der LRP-Maßnahme folgendes:

  • In die Grundbücher wird ein sogenannter Sanierungsvermerk eingetragen.
  • Grundstücksbezogene Vorgänge bedürfen ab sofort der Genehmigung der Gemeinde. Dies betrifft vor allem Kaufverträge, Bestellung von Erbbaurechten, Dienstbarkeiten oder Baulasten, Errichtung, Änderung oder Abbruch von baulichen Anlagen (auch Nutzungsänderungen) sowie die Teilung von Grundstücken.
  • Ab sofort können im Rahmen der Fördermodalitäten (s.o.) private Maßnahmen im Sanierungsgebiet gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer schriftlichen Modernisierungsvereinbarung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme.
  • Für die sanierungsbedingten Wertsteigerung der Grundstücke im Sanierungsgebiet fallen gegebenenfalls Ausgleichsbeträge an. Ob und in welcher Höhe wird zum Abschluss des Sanierungszeitraums geprüft.

Sanierungsberatung

Wenn sich Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet befindet und Sie Interesse an der Förderung einer Sanierungsmaßnahme haben, stehen Ihnen unsere Sanierungsberater von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Stuttgart (KE) gerne zur Verfügung. Für alle Interessenten bieten wir dazu nach Voranmeldung einen Sanierungssprechtag im Rathaus Breitenholz an.

Anmeldungen nimmt unser Sanierungsberater und Projektleiter  entgegen:
Wolfgang Fürst, Telefonnummer: 0711 6454-2142, E-Mail an wolfgang.fuerst(@)lbbw-im.de

Mit den Fördermitteln von Bund, Land und Kommune sollen im Sanierungsgebiet "Ortsmitte Breitenholz" folgende Kernziele realisiert werden:

  • Ausbau und Stärkung der Funktionen Verwaltung, Gemeinbedarf und Infrastruktur – auch im Hinblick auf die Gesamtgemeinde Ammerbuch mit ihren anderen Gemeindeteilen
  • Stärkung der Wohnfunktion im Ortskern durch:
    • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Familien und Senioren durch Nachverdichtung, Baulückenschließung und Umnutzung;
    • ortsbildgerechte Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungsfähigen und erhaltungswürdigen Wohngebäuden;
    • im Hinblick auf die zunehmende Anzahl an Senioren insbesondere Schaffung von barrierefreiem / altengerechtem Wohnraum
  • Bauliche und energetische Modernisierung privater Gebäude.
  • Gestalterische Verbesserung des Ortsbildes durch:
    • Erhalt, Erneuerung und Fortentwicklung der historisch gewachsenen typischen Baustruktur;
    • Sensibler Umgang mit Kulturdenkmalen und ortsbildprägenden Gebäuden bei Gestaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und deren Umfeld;
    • Aufwertung des öffentlichen Raums
  • Aufwertung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch:
    • barrierearme Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen;
    • qualitätsvolle Gestaltung der Freiräume;
    • Bewahrung des dörflichen Charakters;
    • Schaffung einer Ortsmitte
  • Verbesserung der Parkierungssituation
  • Schaffung einer Versammlungsmöglichkeit/eines Bürgersaals
  • Schaffung einer wohnungsnahen Grundversorgung mit dem Ziel der „kurzen Wege“
  • Maßnahmen zum Energie- und Klimaschutz
 

Mit den folgenden Meilensteinen erhalten Sie einen Überblick über den Stand des Verfahrens:

  • Oktober 2021
    Als Schlüsselprojekt zur Umsetzung der wesentlichen kommunalen Sanierungsziele hat der Gemeinderat für die zukünftige innerörtliche Entwicklung in Breitenholz ein umfassendes Maßnahmenbündel beschlossen. Kerngedanke der Planung ist die Realisierung eines Mehrzweckgebäudes für Ammerbuch-Breitenholz:  
    - Die Verwaltung erhält vom Gemeinderat den Auftrag, die Fläche östlich des Evangelischen Gemeindehauses am Friesenweg als möglichen Standort für einen Neubau zu prüfen und die Planung voranzutreiben. Hier sollen neben einem Bürgersaal für Veranstaltungszwecke künftig die benötigten Räumlichkeiten für Ortschaftsrat und Ortsvorsteher entstehen, und auch die Freiwillige Feuerwehr Breitenholz soll hier in Zukunft untergebracht werden.
    -Abbruch des Feuerwehrhauses (Alte Kelter, bei der Linde 16) nach Fertigstellung des Mehrzweckgebäudes. Damit kann dringend benötigter Freiraum zur Gestaltung eines Dorfplatzes als neue Ortsmitte mit Aufenthalts- und Freiraumqualität geschaffen werden. Wünsche nach einer Umgestaltung der Dorfmitte sowie nach einem Versammlungsraum für Breitenholz wurden bereits bei der Bürgerwerkstatt 2017 geäußert.
    -Die nicht mehr benötigten und überwiegend leerstehenden kommunalen Gebäude (ehemaligen Grundschule, Bei der Linde 12 sowie das Rathaus, Müneckstraße 16) sollen veräußert werden.
  • Februar 2021
    Zuwendungsbescheid über die Erhöhung der Förderung im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme LZP (Lebendige Zentren) und LRP (Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden)
    Förderzeitraum: 01.01.2017 bis zum 30.04.2026
    Fördermittel vom Bund: 220.000,- €  
    Fördermittel vom Land: 480.000,- €
    Fördermittel der Gemeinde: 466.666,- €
    vorläufiger Gesamtförderrahmen: 1.166.667,- €
  • Dezember 2020
    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2020 die 2. Änderungssatzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Breitenholz“ beschlossen. Am 17.12.2020 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung. Im Erweiterungsgebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Ziel der städtebaulichen Sanierung im Erweiterungsgebiet ist die Herstellung eines Parkplatzes im Friesenweg inkl. einer Zufahrt.
  • März 2018
    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sowie das überarbeitete Neuordnungskonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Breitenholz“ mit den entsprechenden Förderrichtlinien beschlossen. Mit der Bekanntmachung in der Ausgabe von Ammerbuch Aktuell am 29.03.2018 wurde die Sanierungssatzung rechtskräftig, die Städtebauliche Sanierung hat somit offiziell begonnen.
    Ergebnisbericht der Vorbereitenden Untersuchung (März 2018, ohne Darstellung des Gebäudezustands) (PDF-Dokument, 1,76 MB, 29.03.2018)
  • 24.01.2018
    3. Bürgerinformation im Ev. Gemeindehaus Breitenholz im Rahmen einer Ortschaftsratssitzung
    Information über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, das geänderte Neuordnungskonzept sowie die geplanten Förderrichtlinien und die Wahl des Verfahrens.
    Präsentationsunterlagen (PDF-Dokument, 2,48 MB, 12.02.2018)(2,5 MB)
  • 21.10.2017
    Bürgerwerkstatt
    Sammlung und Austausch von konkretere Ideen und Wünsche zur Ausgestaltung der Sanierungsziele.
    Protokoll (PDF-Dokument, 1,19 MB, 12.02.2018)(1 MB)
  •  07.07.2017
    2. Bürgerinformation im Ev. Gemeindehaus Breitenholz
    Informationen zu den Vorbereitenden Untersuchungen und der weiteren Vorgehensweise und Bürgerbeteiligung.
  • ab Juni 2017
    Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU)
    Unter anderem Bestandsaufnahme der Gebäude im Sanierungsgebiet, Befragung der Eigentümer (Fragebogenaktion), Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Anpassung des Neuordnungskonzeptes
  • April 2017
    Bewilligungsbescheid über die Aufnahme ins LRP-Programm
    Förderzeitraum: 01.01.2017 bis zum 30.04.2026
    Fördermittel vom Bund: 166.666,- €
    Fördermittel vom Land: 333.333,- €
    Fördermittel der Gemeinde: 333.333,- €
    vorläufiger Gesamtförderrahmen: 833.333,- €
  • Oktober 2016
    Antragstellung zur Aufnahme in das Sanierungsprogramm
  • 13.07.2016
    1. Bürgerinformation im Ev. Gemeindehaus Breitenholz
    Information und Diskussion zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme, dem Ablauf der Sanierungsmaßnahme mit den Fördermodalitäten sowie einem ersten städtebaulichen Konzept. Die Veranstaltung hat bereits gezeigt, wo noch Diskussionsbedarf zur konkreten Ausgestaltung der Kernziele besteht.
    Präsentationsunterlagen (PDF-Dokument, 4,29 MB, 12.02.2018)(5 MB)

Letztes abgeschlossenes Sanierungsgebiet: "Wohnumfeld B 28" in Ammerbuch-Entringen

Die Gemeinde Ammerbuch hat zuletzt im Gemeindeteil Entringen im Sanierungsgebiet  „Wohnumfeld B 28“ eine Sanierungsmaßnahme  – gefördert durch Mittel des Landes nach dem Landessanierungsprogramm – durchgeführt. Der Beschluss über die förmliche  Festlegung des Sanierungsgebiets wurde am 10.07.2006 gefasst und mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Damit konnte die Gemeinde Ammerbuch für Ordnungsmaßnahmen (Neuordnung von Grundstücken, Umzugskosten, Abbruch alter Bausubstanz, Betriebsverlagerungen etc.) und für Baumaßnahmen (Modernisierungen) Zuschüsse geben. Eine Karte des ehemaligen Sanierungsgebietes (PDF-Dokument, 3,13 MB, 12.02.2018) können Sie hier einsehen. Den Wortlaut der Sanierungssatzung (PDF-Dokument, 10,40 KB, 12.02.2018) können Sie ebenfalls hier einsehen. Der Sanierungszeitraum lief bis Ende 2016, der Förderrahmen von zuletzt 2,5 Millionen Euro konnte voll ausgeschöpft werden.

Mit Satzung vom 21.02.2017 wurde die Sanierungssatzung aufgehoben, die Aufhebungssatzung (PDF-Dokument, 26,22 KB, 12.02.2018) können Sie hier einsehen. Mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg konnten viele wichtige Projekte in Entringen gefördert werden:

  • Ausbau und Umgestaltung der B28 (nun B296)
  • Umbau und Modernisierung der Zehntscheuer Entringen durch den Förderverein Zehntscheuer Ammerbuch-Entringen e.V. zu einem kulturellen Veranstaltungsort
  • Gestaltung der Ortsmitte Entringen
  • Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Kirchstraße 7
  • Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Kirchstraße 3 (ehemaliger Kolonialwarenladen Döffinger)
  • Errichtung eines Anbaus an das Rathausgebäude Kirchstraße 6, um die Gemeindeverwaltung an einem Standort zusammenzuführen