Keine Kinderreisepässe mehr ab 1.1.2024
icon.crdate17.01.2024
Durch eine Änderung im Passgesetz wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Einen neuen Kinderreisepass für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder die Verlängerung eines bestehenden Kinderreisepasses um ein Jahr kann man nur noch bis Ende 2023 beantragen. Ab Januar 2024 ist für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit je nach Reiseziel ein Personalausweis oder ein biometrischer
Durch eine Änderung im Passgesetz wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Einen neuen Kinderreisepass für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder die Verlängerung eines bestehenden Kinderreisepasses um ein Jahr kann man nur noch bis Ende 2023 beantragen.
Ab Januar 2024 ist für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit je nach Reiseziel ein Personalausweis oder ein biometrischer Reisepass zu beantragen, der maximal sechs Jahre gültig ist. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell zwischen zwei und drei Wochen für den Personalausweis und zwischen vier und sechs Wochen für den Reisepass.
Familien, die für 2024 eine Reise planen, wird deshalb empfohlen, die Reisedokumente auf Gültigkeit zu überprüfen und rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Zuständig für die Ausstellung von Personalausweisen und Pässen sind die Bürgerbüros in Altingen, Entringen, Pfäffingen und Poltringen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Für welches Reiseziel welches Reisedokument benötigt wird, ist den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de zu entnehmen. Weitere Informationen, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde und was bei den Reisedokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu beachten ist, gibt es beim Bundesministerium des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de.
Gemeindeverwaltung Ammerbuch - Bürgerbüro