Elternbeiträge in den Kindertagesstätten
Auf Wunsch von Eltern hat sich Frau Halm mit den Elternbeiratsvorsitzenden der Ammerbucher Kindertageseinrichtungen und Vertretern der Fraktionen auf ein Vorgehen für die Rückerstattungen von Elternbeiträgen verständigt, die rückwirkend ab 01.03.2021 gelten sollen. Der Gemeinderatsbeschluss hierzu kann jedoch erst in der nächsten Sitzung am 14. Juni fallen. Vor allem wünschten sich die Eltern eine verlässliche Basis, auf der auch zukünftig Rückerstattungen erfolgen können.
Auf folgendes System hat sich die Runde der Eltern- und Fraktionsvertreter*innen verständigt:
Als anrechenbare Ausfalltage zählen die Tage, in denen ein Kind aufgrund von Gruppen- und Einrichtungsschließungen nicht betreut werden konnte oder an denen das Kind während einer inzidenzbedingten Schließung nicht für die Notbetreuung angemeldet wurde. Diese werden für jedes Kind monatlich addiert.
Tage, an denen einzelne Kinder krank oder in Quarantäne waren, sind keine Ausfalltage und werden nicht berücksichtigt, ebensowenig wie reguläre Schließtage oder Feiertage.
Folgende Rückerstattungen werden anerkannt:
- Bei mindestens 5 Ausfalltagen erfolgt die Erstattung eines Viertel-Monatsbeitrags.
- Bei mindestens 10 Ausfalltagen erfolgt die hälftige Rückerstattung des Monatsbeitrags.
- Bei mindestens 15 Ausfalltagen erfolgt die Rückerstattung von 3/4 des Monatsbeitrags.
- Bei mindestens 20 Ausfalltagen erfolgt die Rückerstattung eines vollen Monatsbeitrags, auch wenn einzelne Tage im Monat genutzt wurden (z.B. bei 22 Betreuungstagen im Juli).
Diese Erstattungen können für die Monate März und April mit der Abbuchung des Monatsbeitrags für den Monat Mai erfolgen, die noch aussteht. Die Rückerstattung für den Monat Mai erfolgt dann mit der Juni-Abbuchung. Zukünftig kann dann immer die Erstattung für den Vormonat mit der Monatsabbuchung erfolgen. Die Essensbeiträge für solche Ausfallzeiten können auf der gleichen Basis erstattet werden, auch wenn die fünf Tage nicht in einer Kalenderwoche liegen.
Somit wurde ein guter Kompromiss zwischen einer taggenauen (und für die Verwaltung sehr aufwändigen) Abrechnung aus dem ersten Lockdown und der Abrechnung auf der Basis von halben Monatsbeiträgen aus dem zweiten Lockdown gefunden. Diese Vorgehensweise soll auch für die Kernzeitbetreuung im Wechselunterricht Anwendung finden.
Die Erstattungen werden von den Trägern veranlasst – die Eltern müssen nichts tun. Die Erstattung erfolgt vorbehaltlich des noch ausstehenden Gemeinderatsbeschlusses.
Bei den kommunalen Einrichtungen wird der Monatsbeitrag für den Monat Mai abzüglich möglicher Erstattungen für die Vormonate Anfang Juni abgebucht. Der Monatsbeitrag für den Monat Juni abzüglich der möglichen Rückerstattung für Mai Ende Juni 2021.
Sachgebiet Familie, Bildung, Kultur,
Kontakt: Anna-Lena Baur
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