Elternbeiträge für Januar und Februar 2021 - Kindertageseinrichtungen
Am 22. Februar 2021 hat der Gemeinderat Ammerbuch folgende Regelungen zu Elternbeiträgen an den Ammerbucher Kindertageseinrichtungen beschlossen:
Eltern, die die Notbetreuung im Januar und Februar nicht genutzt haben, zahlen für die letzte Februarwoche, in der die Einrichtungen wieder geöffnet haben, ein Viertel ihres üblichen Monatsbeitrags. Der Januar ist beitragsfrei bzw. wird zurückerstattet.
Für die Notbetreuung wird bei einer Nutzung von weniger als 10 Tagen im Kalendermonat der halbe Monatsbeitrag fällig, bei einer Nutzung von 10 oder mehr Tagen pro Monat der volle Monatsbeitrag. Die letzte Februarwoche, in der die Einrichtungen wieder geöffnet sind, wird als fünf Betreuungstage gerechnet.
Die Essensbeiträge werden entsprechend verrechnet, es sei denn, es gibt starke Abweichungen zwischen genutzten Betreuungszeiten und genutztem Essensangebot. Wenn also ein Kind normalerweise in der Einrichtung isst, während der Notbetreuung aber nicht oder kaum am Essen teilgenommen hat, kann eine Ermäßigung erfolgen. Sie müssen dies nicht beantragen. Die Leiterinnen melden solche Abweichungen direkt ans Rathaus oder an den Träger.
Die Beiträge bzw. Gutschriften werden in der Regel mit der Abbuchung für den Monat März verrechnet und spätestens zum 15. März erfolgen. Eine Rückerstattung für die Dezembertage kurz vor Weihnachten erfolgt nicht.
Diese Regelungen gelten für alle Kindertageseinrichtungen in Ammerbuch, auch für freie und kirchliche Träger sowie für die Kernzeitbetreuung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an das Sachgebiet Familie, Kultur, Bildung
Frau Anna-Lena Baur
Telefonnummer: 07073 9171 7135
oder per E-Mail an familie.bildung.kultur(@)ammerbuch.de
oder an den Träger Ihrer Betreuungseinrichtung