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Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Seniorenanlage Auchtert", Ammerbuch-Poltringen

icon.crdate14.10.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2020 den Bebauungsplan „Seniorenanlage Auchtert“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 Gemeindeordnung (GemO) beschlossen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2020 den Bebauungsplan „Seniorenanlage Auchtert“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung nach § 4 Gemeindeordnung (GemO) beschlossen. Das Landratsamt Tübingen hat mit Bescheid vom 12.10.2020 nach § 10 Abs. 2 BauGB S. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 S. 2 BauGB und § 1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-DVO) den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1 ha und befindet sich am südöstlichen Ortsrand Poltringens zwischen der Landesstraße L 359 (Pfäffinger Straße) im Nordosten, den angrenzenden privaten landwirtschaftlichen Flächen Flst. Nr. 3159 und 3178 im Südosten, der Ammeraue Flst. Nr. 845 im Südwesten sowie der bestehenden Mischbebauung an der K 6915 (Hirschstraße) im Nordwesten.Maßgebende Satzungsbestandteile sind der Lageplan vom 29.06.2020 mit Legende, gefertigt durch das Planungsbüro Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH in Balingen, sowie die textlichen Festsetzungen einschließlich der örtlichen Bauvorschriften vom 29.06.2020. Der Satzung ist die Begründung in der Fassung vom 29.06.2020 beigefügt. Der Bebauungsplan „Seniorenanlage Auchtert“, Ammerbuch-Poltringen und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 LBO).Der Bebauungsplan kann einschließlich des Textteils, der Begründung und deren Anlagen (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Umweltbericht inklusive Bestands- und Maßnahmenplan, Entwässerungskonzept, Schalltechnische Untersuchung, zusammenfassende Erklärung) von diesem Tag an im Rathaus in Ammerbuch-Entringen, Kirchstraße 6, Bauamt, EG Altbau während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.Ergänzend kann der in Kraft getretene Bebauungsplan „Seniorenanlage Auchtert“, Ammerbuch-Poltringen und die dazugehörigen Anlagen, gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Gemeinde Ammerbuch (www.ammerbuch.de) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/kartendienste) eingesehen werden. Folgende Verletzungen sind gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darlegung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Gemeinde Ammerbuch geltend gemacht worden sind:
  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägungsvorgänge.
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen, so gilt sie gemäß § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zudem gilt dies nicht, wenn die Bürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung jedermann diese Verletzung geltend machen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle durch diesen Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteile und über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Für Fragen steht Ihnen Frau Hiemer unter der Telefonnummer 07073 9171-7312 zur Verfügung.Ammerbuch, den 15. Oktober 2020
gez. Christel Halm
Bürgermeisterin