Bebauungsplan „Hottenberg West“ in Ammerbuch-PoltringenFeststellung des Bebauungsplanentwurfs sowie Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGBAm 27.07.2020 hat der Gemeinderat Ammerbuch in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Hottenberg West“ (Planteil, Begründung, planungsrechtliche Festsetzungen sowie örtliche Bauvorschriften) in der Fassung vom 27.07.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich, ist aber als Entwicklungsfläche für Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13b BauGB als Maßnahme der Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die entsprechenden Voraussetzungen dafür liegen vor.Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.Verfahrensstand:Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Juli 2020 für die Grundstücke 3028; 450; 449; 448/7; 3026/5; 3026/3; 3026/2; 3026/1; 3021 teilw.; 3025 teilw. nach § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hottenberg West“ in Poltringen gefasst. Räumlicher Geltungsbereich:Das geplante Wohngebiet liegt im Nordwesten des Ortsteils Poltringen. Es grenzt von Nord-Ost bis nach Süd-West an bestehende Wohnbebauung an. Im Nordwesten schließt sich die freie Landschaft mit landwirtschaftlich bewirtschafteten Ackerflächen an. Das neue Baugebiet, kann über die Taläckerstraße erschlossen werden. Mit dem Wohnbaugebiet erfolgt eine städtebaulich sinnvolle sowie wirtschaftliche und nachhaltige Arrondierung der vorhandenen Ortslage. Der vom Wohngebiet „Hottenberg-Süd“ in den Außenbereich hinausragende „Sporn“ wird an seiner nordwestlichen Außenkante aufgegriffen und nach Südwesten städtebaulich abgerundet. Das Wohngebiet kann zudem problemlos an die bestehenden Infrastrukturen angeschlossen werden. Das neue Baugebiet hat eine Größe von ca. 1,26 ha.Der exakte räumliche Geltungsbereich ist folgender Plandarstellung zu entnehmen:siehe untenZiele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens:Die Gemeinde Ammerbuch verfügt im Ortsteil Poltringen über nahezu keine Baugrundstücke mehr, welche sich für eine Wohnbebauung eignen. Sämtliche unbebauten Grundstücke (Baulücken), welche in der Gemeinde vorhanden sind, befinden sich im Eigentum von Privatpersonen. Die Gemeinde hat keine Zugriffsmöglichkeiten auf diese Baugrundstücke.Nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ reizt die Gemeinde Ammerbuch ihre Entwicklungsflächen für Innenentwicklung so weit wie möglich aus. Um den dennoch sehr hohen Bedarf und die damit verbundene Nachfrage nach erschlossenem Wohnbauland im Einzugsgebiet von Tübingen gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass auch die auf der Gemarkung Poltringen zur Verfügung stehenden Flächen entwickelt werden. Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen und eine wohnbauliche Entwicklung des Geländes herbeizuführen. Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange:Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem Lageplan, Abgrenzungsplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung (jeweils in der Fassung vom 27.07.2020) gefertigt von der Gauss Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg a.N mit Anlagen (Umweltinformation mit integrierter artenschutzrechtlicher Prüfung vom 14.07.2020, gefertigt vom Büro Menz Umweltplanung) in der Zeit von Freitag, 21.08.2020 bis einschließlich Montag, 21.09.2020 im Rathaus in Ammerbuch-Entringen, im Vorraum des Bürgerbüros, Kirchstr. 6, 72119 Ammerbuch zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
vormittags: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags: Mittwoch 15:00 bis 18:00 Uhr. Ferner besteht die Möglichkeit, in o.g. Zeitraum gesonderte Termine außerhalb der angegebenen Zeiten zu vereinbaren. Für Fragen und Erörterungen stehen Ihnen Frau Hiemer bzw. Frau Michael unter der Telefonnummer 07073 / 9171-7312 bzw. -7311 zur Verfügung.Außerdem können Sie den Inhalt dieser Bekanntmachung und den Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Gemeinde Ammerbuch einsehen unter: www.ammerbuch.de unter der Rubrik Verwaltung & Gemeinderat / Rathaus / Aktuelles, unter dem Newsbereich: "Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Hottenberg West“ in Ammerbuch-Poltringen"Dort finden Sie einen Link zur Einsicht und zum Download der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans:
webdav.hidrive.strato.com/public/%c3%b6ffentliche%20Auslegung%20Bauleitplanung/Bebauungsplan%20Hottenberg%20West%20Poltringen/Die Benutzerdaten lauten wie folgt:Benutzer: ammerbuch Passwort: ammerbuch In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB statt.In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.Ammerbuch, 13.08.2020
Christl Halm
Bürgermeisterin