Bebauungsplanentwurf "Herdweg Ost I, 3. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften in Ammerbuch-Entringen
icon.crdate11.12.2018
Amtliche Bekanntmachung zur digitalen öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Baugesetzbuch. Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes "Herdweg Ost I, 3. Änderung" in Ammerbuch-Entringen samt örtlichen Bauvorschriften dazu gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens eines Monats beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht durchgeführt.
Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans (Deckblatt) mit Text und Begründung liegt in der Zeit vom 20.12.2018 bis zum 01.02.2019, je einschließlich, im Rathaus in Ammerbuch-Entringen, Kirchstr. 6, Bauamt, EG Altbau, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 14.00 – 18.30 Uhr). Das Plangebiet ergibt sich aus dem Lageplan (Deckblatt).Sie finden diese Bekanntmachung bis zum Ende der Auslegungsfrist am 01.02.2019 hier auf der Homepage der Gemeinde Ammerbuch unter:www.ammerbuch.de unter der Rubrik Verwaltung & Gemeinderat / Rathaus / Aktuelles, Newsbereich: „Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Herdweg Ost I, 3. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften in Ammerbuch-Entringen“.Mit dem folgenden Link können Sie die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans (Übersichtsplan, zeichnerischer Teil (Deckblatt), Text mit Anhang Pflanzliste und Begründung) einsehen und herunterladen.http://webdav.hidrive.strato.com/public/Bebauungsplan_Herdweg_Ost_I_3_Aenderung_Offenlage/Die Benutzerdatenlauten wie folgt:Benutzer: ammerbuch
Passwort: ammerbuch Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Hinweise und Stellungnahmen, die nach der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.Für Fragen steht Ihnen Frau Langer bzw. Frau Penka-Sterzik unter der Telefonnummer 07073 / 9171-7312 bzw. 07073/9171-7311 zur Verfügung.Bürgermeisteramt Ammerbuch
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